Die Telekom hat wieder Grund zum triumphieren, denn die von der Regulierungsbehörde verordnete Großhandelsflatrate schein vorerst vom Tisch.
von Roland Silberschmidt
In den Führungsetagen der in den letzten Monaten nicht gerade mit Erfolgsmeldungen verwöhnten Deutschen Telekom gibt es wieder einen Grund zur Freude. Dafür verantwortlich ist das Kölner Verwaltungsgericht, denn dieses gab am Freitag den 11. 10. 2002 einer Klage der Telekom gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde statt, in welcher der rosa Riese verpflichtet worden war, seinen Mitbwerbern eine Großhandelsflatrate anzubieten. Dagegen erließ das Gericht nun eine Einstweilige Verfügung. Als Begründung führte das Gericht an, daß die Telekom eine solche Flatrate weder intern noch seinen Endkunden anbiete. Daher könne die Regulierungsbehörde die Telekom nicht dazu verpflichten, den Mitbwerbern eine Leistung anzubieten, welche sie selbst nicht offeriere. Von Seiten der Telekom wurde die Einstweilige Verfügung begrüßt, beende sie doch den Vorwuf der Diskriminierung gegenüber den Mitbewerbern.
Der Triumph des rosa Imperiums
Was bedeutet die Entscheidung des Gerichts nun für Otto Normalsurfer? Sie bedeutet zunächst einmal einen Rückschlag für alle Internet-Surfer, welche nicht in den Genuß eines wie auch immer gearteten DSL-Anschlusses kommen. Sie bedeutet auch eine erneute Schwächung der Regulierungsbehörde. Allerdings sollte man den Erlaß des Gerichts nur unter Vorbehalt sehen, denn ein abschließendes Urteil in der Sache wurde noch nicht gefällt. Auch kann man wohl davon ausgehen, daß die Behörde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Einspruch einlegen wird. Allerdings sei darüber noch nicht entschieden, so ein Sprecher der Behörde. Ein akzeptieren der Gerichtsentscheidung wäre jedoch fatal, würde sie die Stellung der RegTP nur weiter schwächen und ihren Kritikern weitere Munition liefern. Schließlich ist es ein offenes Geheimnis, daß von Seiten der Telekom schon seit längerer Zeit versucht wird, die Macht der Behörde zu beschneiden und somit der ungeliebten Regulierung zu entkommen. Doch wie geht es nun weiter in Internet-Deutschland? Denn trotz der Bemühungen vieler lokaler Telefongesellschaften, trotz massiver Anstrengungen von Arcor, AOL und QSC, hat die Telekom bereits wieder eine Monopolstellung bei den DSL-Anschlüssen erreicht. Durch ihre nach wie vor marktbeherrschende Stellung im Ortsnetzbereich, war dies auch nie wirklich ein Problem. Den neuen Interims-Chef der Telekom Helmut Sihler wird die Entscheidung des Gerichts ebenfalls freuen, passt sie doch zu dem von ihm verordneten Sparkurs.
Ade Großhandelsflatrate?
Das Anbieten einer Großhandelsflatrate und ein damit verbundener Ausbau des schmalbandigen Telefonnetzes, wäre zum jetzigen Zeitpunkt fatal, so ein Telekom-Experte. Diese Meinung teilen jedoch weder die potentiellen Nutzer noch die Mitbewerber der Telekom. Sie verweisen auf das europäische Ausland, wo es ebenfalls auf Erlaß der dortigen Regulierungsbehörden eine Großhandelsflatrate gibt. Vor allem auf England richten sich die Augen der deutschen Surfer sehnsüchtig, gibt es doch dort schon seit geraumer Zeit die schmalbandige Großhandelsflatrate nach dem ST-FRIACO (Single Tandem Flat Rate Internet Access Call Origination) Modell. Davon ist man jedoch in Deutschland noch meilenweit entfernt, hat sich die Telekom doch in dieser Richtung stets quergestellt. Aber vielleicht steht uns in Deutschland mit der Entscheidung des Gerichts trotz kühler Temperaturen, doch noch ein heißer Herbst bevor. Denn die Augen der Internet-Gemeinde richten sich nun gespannt auf die Regulierungsbehörde und wie sie reagiert, aber auch darauf wie die nächsthöhre Instanz der Gerichtsbarkeit entscheidet, sofern der träge Beamtenapparat diese anruft. Alles andere als ein Einspruch beim OVG Münster wäre das Eingeständnis einer Niederlage für die RegTP und genau die kann sie sich in der momentanen Situation nicht leisten.